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   VG Wiesbaden, 18.03.2020 - 3 L 1045/18.WI   

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VG Wiesbaden, 18.03.2020 - 3 L 1045/18.WI (https://dejure.org/2020,8206)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 18.03.2020 - 3 L 1045/18.WI (https://dejure.org/2020,8206)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 18. März 2020 - 3 L 1045/18.WI (https://dejure.org/2020,8206)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 33 Abs 2 GG
    Zur Vergleichbarkeit von Beurteilungen aus unterschiedlichen Geschäftsbereichen, insbesondere bei einer Beurteilung der Einzelmerkmale in freier Wortwahl ohne Vorgabe eines Maßstabs.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Hessen, 23.09.2015 - 1 B 707/15

    Beförderung

    Auszug aus VG Wiesbaden, 18.03.2020 - 3 L 1045/18
    Diese Möglichkeit ist zusätzlich zu den geltend gemachten Auswahlfehlern positiv festzustellen (Hess. VGH, Beschluss vom 23.09.2015 - 1 B 707/15 - m. w. N.).

    Sind die dienstlichen Beurteilungen auf der Grundlage der gleichen - hinreichend differenzierten - Beurteilungsrichtlinien erstellt worden, so sind nach dieser Rechtsprechung im Grundsatz keine weiteren Maßnahmen erforderlich, um sicherzustellen, dass die Vorgaben der Beurteilungsrichtlinien von den Beurteilern beachtet worden sind (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 23.09.2015 - 1 B 707/15 -).

    Dabei kann offenbleiben, ob auch bei Personenverschiedenheit der Beurteiler und der damit bei verbalen Bewertungen ohne Vorgabe standardisierter Begrifflichkeiten erfahrungsgemäß unterschiedlichen Formulierungen eine Ausschöpfung dienstlicher Beurteilungen durch den Dienstherrn anhand der Bewertungen der Einzelmerkmale grundsätzlich möglich ist (so Hess. VGH, Beschluss vom 23.09.2015 - 1 B 707/15 - OVG Rh-Pf, Beschluss vom 02.09.2015 - 2 B 10765/15 -) oder ob in einem solchen Fall regelmäßig keine Ermittlung eines Vorsprungs möglich ist, da die Feststellungen in einem solchen Fall von der Zufälligkeit der Wortwahl, des Wortverständnisses und der stilistischen Vorlieben der jeweiligen Verfasser sowie ihrer Schwerpunktsetzung geprägt sind (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 26.11.2018 - 6 B 1135/18 -).

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Wiesbaden, 18.03.2020 - 3 L 1045/18
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO im Konkurrentenstreitverfahren setzt voraus, dass im Rahmen eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -) hinreichende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass durch den in Aussicht genommenen Vollzug der Auswahlentscheidung in rechtswidriger Weise in die Rechte des Antragstellers eingegriffen wird.
  • BVerfG, 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11

    Organisationsermessen des Dienstherrn auch hinsichtlich der Frage, ob eine

    Auszug aus VG Wiesbaden, 18.03.2020 - 3 L 1045/18
    Dieser sogenannte Bewerbungsverfahrensanspruch umfasst eine faire, chancengleiche Behandlung mit rechtsfehlerfreier Wahrnehmung der Beurteilungsermächtigung und die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens einschließlich etwaiger Anhörungs- und Beteiligungsrechte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11 -).
  • VGH Hessen, 14.06.2018 - 1 B 2345/17

    Beförderung

    Auszug aus VG Wiesbaden, 18.03.2020 - 3 L 1045/18
    In einem zweiten Schritt hat er sodann eine Binnendifferenzierung nach den Einzelmerkmalen vorgenommen und ist unter Bezugnahme auf den Besetzungsbericht der Präsidentin A zu dem Ergebnis gekommen, der Beigeladene erfülle die Kriterien des Anforderungsprofils am besten (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 14.06.2018 - 1 B 2345/17 -).
  • VGH Hessen, 20.06.2014 - 1 E 970/14

    Streitwert in beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren

    Auszug aus VG Wiesbaden, 18.03.2020 - 3 L 1045/18
    Hiervon ist nach der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 20.06.2014 - 1 E 970/14 -) ein Viertel anzusetzen.
  • VGH Hessen, 16.01.2019 - 1 B 229/18

    Dienstliche Beurteilung im Justizvollziehungsdienst

    Auszug aus VG Wiesbaden, 18.03.2020 - 3 L 1045/18
    Ein Vergleich ist daher in einem solchen Fall mit besonderer Zurückhaltung und Vorsicht durchzuführen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 16.01.2019 - 1 B 229/18 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.2015 - 2 B 10765/15

    Beamtenrechtliches Konkurrentenverfahren; Bewerberauswahl bei Massenbeförderungen

    Auszug aus VG Wiesbaden, 18.03.2020 - 3 L 1045/18
    Dabei kann offenbleiben, ob auch bei Personenverschiedenheit der Beurteiler und der damit bei verbalen Bewertungen ohne Vorgabe standardisierter Begrifflichkeiten erfahrungsgemäß unterschiedlichen Formulierungen eine Ausschöpfung dienstlicher Beurteilungen durch den Dienstherrn anhand der Bewertungen der Einzelmerkmale grundsätzlich möglich ist (so Hess. VGH, Beschluss vom 23.09.2015 - 1 B 707/15 - OVG Rh-Pf, Beschluss vom 02.09.2015 - 2 B 10765/15 -) oder ob in einem solchen Fall regelmäßig keine Ermittlung eines Vorsprungs möglich ist, da die Feststellungen in einem solchen Fall von der Zufälligkeit der Wortwahl, des Wortverständnisses und der stilistischen Vorlieben der jeweiligen Verfasser sowie ihrer Schwerpunktsetzung geprägt sind (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 26.11.2018 - 6 B 1135/18 -).
  • VGH Hessen, 14.07.2016 - 1 B 1419/16
    Auszug aus VG Wiesbaden, 18.03.2020 - 3 L 1045/18
    Andererseits berücksichtigt die Vorschrift das berechtigte Interesse der Beamten an einem angemessenen beruflichen Fortkommen, in dem ein grundrechtsgleiches Recht auf eine ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl begründet wird (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 14.07.2016 - 1 B 1419/16 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2018 - 6 B 1135/18

    Anordnungsanspruch des nicht ausgewählten Bewerbers um eine Beförderungsstelle

    Auszug aus VG Wiesbaden, 18.03.2020 - 3 L 1045/18
    Dabei kann offenbleiben, ob auch bei Personenverschiedenheit der Beurteiler und der damit bei verbalen Bewertungen ohne Vorgabe standardisierter Begrifflichkeiten erfahrungsgemäß unterschiedlichen Formulierungen eine Ausschöpfung dienstlicher Beurteilungen durch den Dienstherrn anhand der Bewertungen der Einzelmerkmale grundsätzlich möglich ist (so Hess. VGH, Beschluss vom 23.09.2015 - 1 B 707/15 - OVG Rh-Pf, Beschluss vom 02.09.2015 - 2 B 10765/15 -) oder ob in einem solchen Fall regelmäßig keine Ermittlung eines Vorsprungs möglich ist, da die Feststellungen in einem solchen Fall von der Zufälligkeit der Wortwahl, des Wortverständnisses und der stilistischen Vorlieben der jeweiligen Verfasser sowie ihrer Schwerpunktsetzung geprägt sind (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 26.11.2018 - 6 B 1135/18 -).
  • VGH Hessen, 17.01.1995 - 1 TG 1483/94

    Stellenbesetzung: kein Anspruch auf eine einstweilige Anordnung, wenn Bewerbung

    Auszug aus VG Wiesbaden, 18.03.2020 - 3 L 1045/18
    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist zulässig, da die Ablehnungsentscheidung des Antragsgegners noch nicht bestandskräftig geworden ist (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 17.01.1995 - 1 TG 1483/94 -, HessVGRspr. 1995, 82).
  • VGH Hessen, 29.01.2016 - 1 B 1511/15
  • VGH Hessen, 18.04.2017 - 1 B 2927/16

    Bewerbung um eine Beförderungsstelle

  • VGH Hessen, 10.08.2021 - 1 B 937/20

    Auswahlentscheidung bei Bewerbern aus unterschiedlichen Geschäftsbereichen der

    Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 18. März 2020 - 3 L 1045/18.WI - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung abgeändert.

    den Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 18. März 2020 - 3 L 1045/18.WI - aufzuheben und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zurückzuweisen.

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